Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle uns erteilten Aufträge und von uns erbrachten Lieferungen und sonstige Leistungen gelten im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern im Sinne des § 310 BGB nachstehende Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsverbindungen des Käufers, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.

2. Preise

Die Preise verstehen sich ab Lager in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Verpackung und Fracht werden innerhalb Deutschlands pauschal berechnet. Für zurückgesandte Verpackungen wird keine Gutschrift erteilt.

3. Zahlung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung, zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Waren-/Rechnungseingang ohne Abzüge. Eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder schriftlich vereinbart. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen. Die Berichtigung von Schreibfehlern und erkennbaren Kalkulationsirrtümern bleibt vorbehalten.

4. Lieferungen, Lieferfristen

4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder bestätigt wurden. Schriftlich vereinbarte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb dieser Frist an den Frachtführer oder Spediteur übergeben wird oder unser Lager verlässt, bzw. für den Kunden zur Abholung bereitgestellt wird.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, auf den Käufer über.

4.3 Unverschuldete Verzögerung in der Anlieferung, Streik und Aussperrung sowie Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Der Käufer kann uns schriftlich zur Erklärung auffordern, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen des üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs an Dritte weiter zu veräußern. Der Käufer tritt in diesem Fall bereits jetzt die Ansprüche auf Kaufpreiszahlung aus den mit Dritten geschlossenen Kaufverträgen sicherheitshalber an uns ab.

6. Vertragsgemäße Erfüllung und Gewährleistung

6.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Etwaige Mängel sind uns spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

6.2 Sind die von uns gelieferten Waren mangelhaft, werden wir Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Mängeln (Bagatellfälle) ist der Käufer auf Minderung des Kaufpreises beschränkt.

6.3 Die vorgenannten Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Waren. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 7.

7. Allgemeine Haftungsbegrenzung

7.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend zusammen gefaßt "Schadensersatzansprüche"), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht in den Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes (nachfolgend "grobes Verschulden"), für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7.2 Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für die Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer ein Jahr.

8. Rückgriff des Käufers nach Weiterverkauf an einen Verbraucher

Ist Endabnehmer der verkauften Ware ein Verbraucher und verlangt dieser oder ein Zwischenhändler, an den der Käufer die Ware veräußert hatte, vom Käufer die Rücknahme der verkauften Ware wegen Mängeln, hat der Käufer uns die Gefahr der Inanspruchnahme unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer wird sich nach besten Kräften darum bemühen, dass der gegen ihn gerichtete Nacherfüllungsanspruch auf unseren Wunsch auch durch uns erfüllt werden kann, um so die Kosten des Rückgriffs möglichst gering zu halten.

9. Entsorgung

9.1 Der Kunde hat unsere warenbegleitenden Informationen bei der Entsorgung der Ware zu beachten und sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, entsorgt wird.

9.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, ist er verpflichtet, die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Weiterverkauf der Ware oder deren Bestandteilen, hat der Kunde diese Verpflichtung auf den nächsten Käufer zu übertragen. Ist der Kunde ein Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung.

10. Anwendbares Recht / Erfüllungsort /Gerichtsstand

10.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen der Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer wahlweise auch an seinem Sitz zu verklagen.

vermicon AG, Juni 2010

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